Rechtlicher Rahmen
Betrifft mich das BFSG?
Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten – also Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken oder Terminbuchungen mit Vertragsschluss. Reine Informationsseiten von Unternehmen, die nur an andere Unternehmen verkaufen, sind in der Regel nicht erfasst.
Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme – sind von den Anforderungen an ihre Dienstleistungen befreit.
Als Maßstab dient in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die auf die Web-Richtlinien WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist.
Unsere Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, hängt vom Einzelfall ab.