Kostenloser Schnellcheck Ist Ihre Website für alle nutzbar?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unser Schnellcheck liest Ihre Startseite und zeigt in Sekunden, wo typische Hürden liegen – etwa gesperrter Zoom, fehlende Alternativtexte oder unbeschriftete Formularfelder.

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# Beispiel – geben Sie oben Ihre Domain ein

LANGSprache angegeben (de)ok
ZOOMVergrößern ist gesperrtFehler
ALT3 von 14 Bildern ohne Alternativtextprüfen
FORMalle 5 Formularfelder beschriftetok

Liest nur Ihre öffentliche Startseite – es wird nichts gespeichert. Ersetzt kein vollständiges Audit.

Rechtlicher Rahmen

Betrifft mich das BFSG?

Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten – also Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken oder Terminbuchungen mit Vertragsschluss. Reine Informationsseiten von Unternehmen, die nur an andere Unternehmen verkaufen, sind in der Regel nicht erfasst.

Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme – sind von den Anforderungen an ihre Dienstleistungen befreit.

Als Maßstab dient in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die auf die Web-Richtlinien WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist.

Unsere Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, hängt vom Einzelfall ab.

Auch ohne Pflicht sinnvoll

  • Mehr Menschen können Ihre Seite nutzen – auch im Alter, mit Sehschwäche oder am Smartphone in der Sonne
  • Saubere Überschriften und Alternativtexte helfen Suchmaschinen und KI-Suche
  • Beschriftete Formulare bringen mehr vollständige Anfragen
  • Wer neu baut, spart mit Barrierefreiheit von Anfang an spätere Umbauten

Prüfpunkte

Was der Schnellcheck prüft – und was nicht

Automatisch erkennen lässt sich nur ein Teil der typischen Barrieren. Der Rest braucht einen Menschen mit Tastatur, Screenreader und geschultem Blick.

Automatisch geprüft

  • Seitensprache (lang) und Seitentitel
  • Ob Vergrößern auf dem Smartphone gesperrt ist
  • Alternativtexte für Bilder
  • Hauptüberschrift und Gliederung der Überschriften
  • Beschriftungen von Formularfeldern
  • Links und Buttons ohne erkennbaren Namen
  • Titel eingebetteter Inhalte und Sprunglink zum Inhalt

Nur im Audit prüfbar

  • Farbkontraste von Text und Bedienelementen
  • Bedienung komplett per Tastatur, sichtbarer Fokus
  • Verständliche Fehlermeldungen in Formularen
  • Ausgabe mit Screenreader, sinnvolle Lesereihenfolge
  • Untertitel und Alternativen für Videos
  • Alle Unterseiten, Shop-Strecke und PDF-Dokumente

Leistung

So unterstützen wir Sie

  1. Prüfung

    Schnellcheck plus Durchsicht der wichtigsten Seiten mit Tastatur und Screenreader – mit klarer Liste, was fehlt.

  2. Umsetzung

    Wir beheben die Punkte in Ihrer bestehenden Website oder bauen sie barrierearm neu.

  3. Erklärung

    Für BFSG-pflichtige Angebote erstellen wir die Informationen zur Barrierefreiheit, die auf der Website stehen müssen.

Häufige Fragen

Barrierefreiheit: kurz erklärt

Ist meine Website nach dem Check barrierefrei?

Nein, der Schnellcheck zeigt nur automatisch erkennbare Hürden. Alle grünen Punkte sind ein gutes Zeichen, aber kein Nachweis. Für einen Nachweis braucht es eine Prüfung nach WCAG 2.1 AA.

Warum ist gesperrter Zoom rot?

Wer schlecht sieht, vergrößert Texte auf dem Smartphone mit zwei Fingern. Ist das gesperrt, wird die Seite für diese Menschen schlicht unlesbar – ein häufiger und leicht zu behebender Fehler.

Muss jedes Bild einen Alternativtext haben?

Jedes Bild braucht ein alt-Attribut. Bei inhaltlich wichtigen Bildern beschreibt es den Inhalt, bei reinen Schmuckbildern bleibt es bewusst leer (alt=""), damit Screenreader sie überspringen.

Gilt das BFSG auch für meine Firmenwebsite ohne Shop?

In der Regel nicht, wenn auf der Seite keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Sobald Sie online verkaufen oder buchen lassen, sollten Sie es prüfen. Unsere Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.

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