Registrieren
Anmeldung beim BSI mit Angaben zu Unternehmen, Diensten und Ansprechpartnern – Änderungen sind laufend zu melden.
Vier Fragen zu Branche und Größe – und Sie sehen sofort, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung ist, welche Pflichten gelten und was als Nächstes zu tun ist.
Der Check rechnet nur in Ihrem Browser – es wird nichts übertragen.
NIS2-Check
Bitte beantworten Sie die Fragen für Ihr Unternehmen. Gehören Sie zu einer Unternehmensgruppe, zählen Partner- und verbundene Unternehmen in der Regel mit.
Luftfahrt: Erfasst sind Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, Betreiber von Einrichtungen innerhalb von Flughäfen und die Flugsicherung. Ob Bodenabfertiger und andere Dienstleister am Flughafen darunterfallen, hängt von ihrer konkreten Tätigkeit ab – das prüfen wir gern mit Ihnen.
Diese Einschätzung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Prüfung im Einzelfall; das BSI bietet dazu auf bsi.bund.de eine eigene Betroffenheitsprüfung an.
Pflichten
Anmeldung beim BSI mit Angaben zu Unternehmen, Diensten und Ansprechpartnern – Änderungen sind laufend zu melden.
Angemessene Maßnahmen von Backup und Notfallplan über Zugriffsschutz bis zur Sicherheit in der Lieferkette.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle in drei Stufen: Frühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat.
Die Geschäftsleitung billigt die Maßnahmen, überwacht die Umsetzung, schult sich regelmäßig – und haftet bei Verstößen.
Bußgelder: Für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Unterstützung
Unser Inhaber setzt NIS2 als Head of IT eines Luftfahrt-Dienstleisters mit rund 400 Mitarbeitenden selbst um. Diese Erfahrung bringen wir in mittelständische Unternehmen: von der Registrierung über eine ehrliche Bestandsaufnahme bis zu Maßnahmen, die im Alltag funktionieren.
Sektor, Größe und Unternehmensverbund prüfen – und dokumentieren, warum Sie betroffen sind oder nicht.
Bestandsaufnahme entlang der Pflichten mit einer priorisierten Maßnahmenliste.
Technische Maßnahmen, Meldeweg, Notfallplan und eine verständliche Schulung für die Geschäftsleitung.
Häufige Fragen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten – ohne Übergangsfrist. Die Registrierung beim BSI war bis zum 6. März 2026 fällig; das BSI hat säumigen Unternehmen eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 eingeräumt.
Wichtige Einrichtungen sind mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme) in einem NIS2-Sektor. Besonders wichtig sind große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme) in Sektoren mit hoher Kritikalität sowie Betreiber kritischer Anlagen.
Direkt meist nicht. Beliefern Sie aber betroffene Unternehmen, fordern diese Sicherheitsnachweise von ihren Dienstleistern und Zulieferern. Eine dokumentierte Grundsicherung zahlt sich deshalb auch für kleine Unternehmen aus.
Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Erst wenn Sie das Kontaktformular abschicken, erhalten wir Ihre Nachricht – das Ergebnis tragen wir dort nur als Vorschlag ein, den Sie ändern oder löschen können.
Kontakt
Schicken Sie uns Ihr Ergebnis – wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was es für Ihr Unternehmen bedeutet und wo Sie anfangen sollten.
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