Kostenloser Betroffenheitscheck Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2?

Vier Fragen zu Branche und Größe – und Sie sehen sofort, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung ist, welche Pflichten gelten und was als Nächstes zu tun ist.

NIS2 in Kürze

  • Gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 (NIS2-Umsetzungsgesetz)
  • Betrifft nach Schätzungen rund 29.500 Einrichtungen aus 18 Sektoren
  • Registrierung beim BSI war bis 6. März 2026 fällig, die Nachfrist lief bis 31. Juli 2026
  • Geschäftsleitung haftet für die Umsetzung

Der Check rechnet nur in Ihrem Browser – es wird nichts übertragen.

NIS2-Check

Vier Fragen, eine Einschätzung

Bitte beantworten Sie die Fragen für Ihr Unternehmen. Gehören Sie zu einer Unternehmensgruppe, zählen Partner- und verbundene Unternehmen in der Regel mit.

1. In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen tätig?Maßgeblich ist die Tätigkeit, mit der Sie den größten Teil Ihres Umsatzes erzielen.
2. Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?
3. Wie hoch sind Jahresumsatz und Bilanzsumme?
4. Beliefern Sie Unternehmen aus den genannten Sektoren?

Pflichten

Was NIS2 von betroffenen Unternehmen verlangt

Registrieren

Anmeldung beim BSI mit Angaben zu Unternehmen, Diensten und Ansprechpartnern – Änderungen sind laufend zu melden.

Risiken managen

Angemessene Maßnahmen von Backup und Notfallplan über Zugriffsschutz bis zur Sicherheit in der Lieferkette.

Vorfälle melden

Erhebliche Sicherheitsvorfälle in drei Stufen: Frühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat.

Chefsache

Die Geschäftsleitung billigt die Maßnahmen, überwacht die Umsetzung, schult sich regelmäßig – und haftet bei Verstößen.

Bußgelder: Für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Unterstützung

NIS2 aus der Praxis

Unser Inhaber setzt NIS2 als Head of IT eines Luftfahrt-Dienstleisters mit rund 400 Mitarbeitenden selbst um. Diese Erfahrung bringen wir in mittelständische Unternehmen: von der Registrierung über eine ehrliche Bestandsaufnahme bis zu Maßnahmen, die im Alltag funktionieren.

  1. Betroffenheit klären

    Sektor, Größe und Unternehmensverbund prüfen – und dokumentieren, warum Sie betroffen sind oder nicht.

  2. Lücken finden

    Bestandsaufnahme entlang der Pflichten mit einer priorisierten Maßnahmenliste.

  3. Umsetzen und schulen

    Technische Maßnahmen, Meldeweg, Notfallplan und eine verständliche Schulung für die Geschäftsleitung.

Häufige Fragen

NIS2: kurz erklärt

Ab wann gilt NIS2 in Deutschland?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten – ohne Übergangsfrist. Die Registrierung beim BSI war bis zum 6. März 2026 fällig; das BSI hat säumigen Unternehmen eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 eingeräumt.

Wer zählt als wichtige, wer als besonders wichtige Einrichtung?

Wichtige Einrichtungen sind mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme) in einem NIS2-Sektor. Besonders wichtig sind große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme) in Sektoren mit hoher Kritikalität sowie Betreiber kritischer Anlagen.

Wir sind zu klein – müssen wir trotzdem etwas tun?

Direkt meist nicht. Beliefern Sie aber betroffene Unternehmen, fordern diese Sicherheitsnachweise von ihren Dienstleistern und Zulieferern. Eine dokumentierte Grundsicherung zahlt sich deshalb auch für kleine Unternehmen aus.

Werden meine Angaben im Check gespeichert?

Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Erst wenn Sie das Kontaktformular abschicken, erhalten wir Ihre Nachricht – das Ergebnis tragen wir dort nur als Vorschlag ein, den Sie ändern oder löschen können.

Kontakt

Ergebnis besprechen

Schicken Sie uns Ihr Ergebnis – wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was es für Ihr Unternehmen bedeutet und wo Sie anfangen sollten.

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